Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Allgemeines
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich unter den nachfolgend genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen von den Geschäftsbedingungen können nur geltend gemacht werden, wenn wir diese im Voraus explizit schriftlich bestätigen.
Die Angaben aus unseren Angeboten sind ohne Gewährleistung.
-Vertragsschluss
Unsere Angebote an Kunden und Bestellungen von Kunden sind stets frei und unverbindlich. Erst wenn ein Angebot oder eine Bestellung schriftlich von uns bestätigt wird, oder die bestellte Ware oder Dienstleistung ausgeführt, ausgeliefert oder ausgehändigt wird, entsteht ein verbindlicher Vertrag. Eine Bestätigung des Auftrags oder der Bestellung per E-Mail erfüllt die Funktion einer schriftlichen Bestätigung. Die Rechnungsstellung für erbrachte Dienstleistungen ist der einer schriftlichen Auftragsbestätigung gleichgestellt.
-Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bestellter Waren behalten wir uns die bestellte Ware als unser Eigentum vor. Bei Geltendmachung von Rechten wie Verpfändung u.Ä. durch Dritte muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass es sich bei der Ware um unser Eigentum handelt.
- Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist von Kunden grundsätzlich sofort ohne Abzug zahlbar. Der Rechnungsbetrag kann dabei per Vorkasse oder Nachnahme bezahlt werden. Bei Zahlung per Vorkasse ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen, ab dem Datum der Bestellbestätigung, zu zahlen. Maßgeblich ist wann der Rechnungsbetrag auf dem Konto des Dienstleistenden eingeht. Bei Zahlung per Nachnahme ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erbringung der Dienstleistung zu zahlen.
-Gewährleistungs- und Haftungsansprüche nach der Softwareänderung("Chiptuning")
Unsere Änderung der Fahrzeugsoftware ist für Motorsportzwecke ausgelegt. Die Verwendung geschieht auf eigene Gefahr! Durch die von uns durchgeführten Änderungen an der Fahrzeugsteuerung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Aufgrund dessen erlischt auch der Versicherungsschutz. Der Kunde verpflichtet sich daher sein Fahrzeug nach der Änderung der StVZO entsprechend zuzulassen. Es wird keinerlei Gewährleistung gegeben oder Haftung für Mängel, Schäden oder Mängelfolgeschäden übernommen, nachdem geänderte Hard- oder Software genutzt wurde. Neu- oder Gebrauchtwagengarantien werden nach der Softwareänderung nicht übernommen. Bei unsachgemäßem Einbau des Steuergeräts durch den Kunden oder Dritte können keine Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche erhoben werden. Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche können erst erhoben werden, wenn der Einbau des Steuergerätes mit schriftlicher Bestätigung von einer Fachwerkstatt bzw. Fachperson erfolgt. Bei Änderungen an Hard- oder Software, die nachträglich der von uns geleisteten Softwareänderung erfolgen, entfallen jegliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche.
Mit Inbetriebnahme der Softwareänderung ("Chiptuning") erklärt sich der Kunde dazu bereit den Betreiber Kirill Kuptsov schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch diese Änderungen entstehen können, vorausgesetzt, dass die Schäden nicht vorsätzlich durch den Betreiber erzeugt wurden oder auf dessen Fahrlässigkeit basieren. Der Kunde erklärt sich mit der Inbetriebnahme der Softwareänderung ("Chiptuning") außerdem dazu bereit den Betreiber von jeglicher Haftung, Verpflichtung, Aufwendung und sonstigen Ansprüchen, die aus Schäden durch die Softwareänderung hervorgehen, zu befreien.
-StVZO
Der Kunde verpflichtet sich, dass er sein Fahrzeug nach der Softwareänderung ("Chiptuning") der StVZO entsprechend zulässt.